Wir sind ein gemeinnütziges Gästehaus und wenden uns besonders an Familien mit kleinen oder mittleren Einkommen. Je nach dem, in welchem Bundesland Sie wohnen , kann es einen öffentlichen Zuschuss zu Ihrer Urlaubskasse geben. Wir informieren Sie gern detailliert darüber.
Anhand von vier Kriterien können Sie feststellen, ob für Sie unsere begünstigtenPreise gelten:
Falls Sie
- das 60. Lebensjahr (Frauen) bzw. das 65. Lebensjahr (Männer) vollendet haben,
- eine ärztliche Bestätigung für die besondere Erholungsbedürftigkeit haben,
- schwerbehindert sind oder
- ein Familieneinkommen beziehen, das unterhalb der Regelsätze des Bundessozialhilfegesetzes liegt,
gelten für Sie unsere begünstigten Preise
Für den letzten Punkt gibt es ein Berechungsformular, welches HIER hinterlegt ist.
Für eine Buchung benötigen wir dieses Formular, da wir gehalten sind, dies dem Finanzamt nachzuweisen.
Trifft keiner der vier genannten Punkte auf Ihre Lebenssituation zu, gelten für Sie die Preise in der Rubrik "nicht begünstigt".
Sie können auch auf unserer Seite "Welche Preise gelten für mich?" schnell online feststellen, mit welchen Preisen Sie kalkulieren müssen.